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Entdecken Sie, wie Sie mit überraschend wenig Arbeitszeit Arbeitslosengeld beziehen können

Entdecken Sie, wie Sie mit überraschend wenig Arbeitszeit Arbeitslosengeld beziehen können

Wie lange muss ich arbeiten, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet haben. Dabei genügt es nicht, nur einen Tag gearbeitet zu haben – es müssen mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen und beträgt in der Regel 60 bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 24 Monate.

Wenn Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dort wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.

wie lange muss ich arbeiten um arbeitslosengeld zu bekommen

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wichtige Voraussetzung ist die Dauer der vorherigen Beschäftigung. Wer mindestens zwölf Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere wichtige Aspekte sind:

  • Höhe des Arbeitslosengeldes
  • Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes
  • Meldung bei der Arbeitsagentur
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Nebenverdienst
  • Sperrzeit
  • Zumutbare Arbeit
  • Zumutbare Entfernung
  • Zumutbare Arbeitszeit
  • Zumutbare Qualifikation

Diese Aspekte sind wichtig, um zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslosengeld bezogen werden kann und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Wer arbeitslos wird, sollte sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und sich über die weiteren Schritte informieren.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Höhe Des Arbeitslosengeldes, Arbeiten

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig von der Höhe des letzten Bruttoeinkommens. Es beträgt in der Regel 60 bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Dabei wird das Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit herangezogen.

  • Bemessungsgrundlage

    Die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist das Bruttoeinkommen aus allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Dabei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld berücksichtigt.

  • Prozentsatz

    Der Prozentsatz, der vom Bruttoeinkommen als Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt von der Dauer der Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung ab. Wer mindestens zwölf Monate lang Beiträge gezahlt hat, erhält 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Arbeitslosengeld. Wer länger als 24 Monate Beiträge gezahlt hat, erhält 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

  • Mindest- und Höchstbetrag

    Das Arbeitslosengeld wird in der Regel für die Dauer von 24 Monaten gezahlt. Es gibt jedoch einen Mindest- und einen Höchstbetrag, der gezahlt werden kann. Der Mindestbetrag beträgt 155 Euro, der Höchstbetrag 2.100 Euro (Stand 2023).

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist ein wichtiger Faktor, den man bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen einer Arbeitslosigkeit berücksichtigen sollte. Wer arbeitslos wird, sollte sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und sich über die Höhe seines Arbeitslosengeldes informieren.

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes

Bezugsdauer Des Arbeitslosengeldes, Arbeiten

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist ein wichtiger Faktor, den man bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen einer Arbeitslosigkeit berücksichtigen sollte. Wie lange man Arbeitslosengeld beziehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der vorherigen Beschäftigung.

Wer mindestens zwölf Monate lang in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 24 Monaten. Wer länger als 24 Monate Beiträge gezahlt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Bezugsdauer beantragen.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist ein wichtiger Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie soll Arbeitslosen eine finanzielle Absicherung während der Zeit der Arbeitslosigkeit bieten und ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu konzentrieren.

Meldung bei der Arbeitsagentur

Meldung Bei Der Arbeitsagentur, Arbeiten

Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Wer arbeitslos wird, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die Meldung kann persönlich, telefonisch oder online erfolgen.

Die Arbeitsagentur prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob die Person in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet hat. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Arbeitslosengeld bewilligt.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen und beträgt in der Regel 60 bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 24 Monate.

Wer sich nicht rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet, riskiert Leistungskürzungen. Daher ist es wichtig, sich umgehend nach Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos zu melden.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit, Arbeiten

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So kann Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit eingetreten ist und die Person innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos wird. Außerdem kann Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.

  • Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Arbeitslosigkeit

    Wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit eingetreten ist, kann Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn die Person innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos wird. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit verursacht wurde, die bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit bestand.

  • Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

    Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, kann Arbeitslosengeld auch nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist gezahlt werden. In diesem Fall ist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld abhängig von der Schwere der Schädigung.

In allen anderen Fällen besteht bei Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann in einigen Fällen Krankengeld gezahlt werden.

Nebenverdienst

Nebenverdienst, Arbeiten

Nebenverdienst kann sich auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auswirken. Wer neben dem Bezug von Arbeitslosengeld einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, kann unter Umständen länger Arbeitslosengeld beziehen.

  • Geringfügige Beschäftigung

    Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen unter 450 Euro liegt. Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, kann unter Umständen länger Arbeitslosengeld beziehen, da die geringfügige Beschäftigung nicht als Arbeitsverhältnis gilt.

  • Selbstständige Tätigkeit

    Wer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann unter Umständen auch länger Arbeitslosengeld beziehen. Allerdings muss die selbstständige Tätigkeit einen geringen Umfang haben und darf nicht dazu führen, dass die Person als selbstständig erwerbstätig gilt.

In jedem Fall ist es wichtig, den Nebenverdienst der Arbeitsagentur zu melden. Die Arbeitsagentur prüft dann, ob der Nebenverdienst Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld hat.

Sperrzeit

Sperrzeit, Arbeiten

Eine Sperrzeit ist eine Zeitspanne, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Sie kann verhängt werden, wenn die Arbeitslosigkeit durch eigenes Verschulden verursacht wurde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand seine Arbeitsstelle selbst gekündigt hat oder wenn er sich geweigert hat, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

Die Sperrzeit beträgt in der Regel drei Monate. In besonders schweren Fällen kann sie jedoch auch auf sechs Monate verlängert werden. Während der Sperrzeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind.

Die Sperrzeit ist ein wichtiges Instrument, um Fehlverhalten zu sanktionieren und um sicherzustellen, dass Arbeitslosengeld nur an diejenigen gezahlt wird, die tatsächlich arbeitslos sind und nicht durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden sind.

Zumutbare Arbeit

Zumutbare Arbeit, Arbeiten

Der Begriff "zumutbare Arbeit" spielt im Zusammenhang mit der Frage "wie lange muss ich arbeiten um Arbeitslosengeld zu bekommen" eine wichtige Rolle. Denn nur wer zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einer Sperrzeit rechnen und bekommt dadurch für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld.

  • Definition

    Als zumutbar gilt eine Arbeit, die den Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen der arbeitslosen Person entspricht. Dabei müssen auch die persönlichen Verhältnisse, wie Alter, Gesundheitszustand und Familienverhältnisse berücksichtigt werden.

  • Zumutbare Entfernung

    Zumutbar ist eine Arbeit auch dann, wenn sie nicht am Wohnort der arbeitslosen Person ausgeübt werden kann. Die Entfernung zur Arbeitsstelle darf jedoch eine bestimmte Zeitspanne nicht überschreiten. Diese Zeitspanne ist abhängig von den Verkehrsmitteln, die zur Verfügung stehen.

  • Zumutbare Arbeitszeit

    Zumutbar ist auch eine Arbeit, die nicht der bisherigen Arbeitszeit entspricht. So kann beispielsweise auch eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar sein, wenn keine Vollzeitstelle zur Verfügung steht.

  • Zumutbare Qualifikation

    Eine Arbeit ist auch dann zumutbar, wenn sie nicht der bisherigen Qualifikation entspricht. Allerdings muss die arbeitslose Person bereit sein, sich weiterzubilden, um die erforderliche Qualifikation zu erwerben.

Ob eine Arbeit zumutbar ist oder nicht, wird im Einzelfall von der Arbeitsagentur entschieden. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einer Sperrzeit rechnen und bekommt dadurch für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld.

Zumutbare Entfernung

Zumutbare Entfernung, Arbeiten

Die zumutbare Entfernung ist ein wichtiger Faktor im Zusammenhang mit der Frage "wie lange muss ich arbeiten um Arbeitslosengeld zu bekommen". Denn wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einer Sperrzeit rechnen und bekommt dadurch für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld.

  • Definition

    Als zumutbar gilt eine Entfernung zur Arbeitsstelle, die mit den zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln in einer bestimmten Zeitspanne zurückgelegt werden kann. Die zumutbare Entfernung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem Alter, dem Gesundheitszustand und den Familienverhältnissen der arbeitslosen Person.

  • Zumutbare Entfernung bei öffentlichen Verkehrsmitteln

    Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Entfernung von bis zu 60 Minuten als zumutbar. Dabei wird die Zeit vom Wohnort zur Arbeitsstelle und zurück berücksichtigt.

  • Zumutbare Entfernung bei eigenem PKW

    Bei eigenem PKW gilt eine Entfernung von bis zu 120 Minuten als zumutbar. Auch hier wird die Zeit vom Wohnort zur Arbeitsstelle und zurück berücksichtigt.

  • Individuelle Faktoren

    Bei der Prüfung der zumutbaren Entfernung werden auch individuelle Faktoren berücksichtigt. So kann beispielsweise eine längere Entfernung zumutbar sein, wenn die arbeitslose Person über ein eigenes Fahrzeug verfügt oder wenn die Arbeitsstelle gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, weil die Entfernung zur Arbeitsstelle zu groß ist, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Die Sperrzeit beträgt in der Regel drei Monate, kann aber in besonderen Fällen auch auf sechs Monate verlängert werden.

Zumutbare Arbeitszeit

Zumutbare Arbeitszeit, Arbeiten

Die zumutbare Arbeitszeit ist ein wichtiger Faktor im Zusammenhang mit der Frage "wie lange muss ich arbeiten um Arbeitslosengeld zu bekommen". Denn wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einer Sperrzeit rechnen und bekommt dadurch für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld.

  • Definition

    Als zumutbar gilt eine Arbeitszeit, die den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der arbeitslosen Person entspricht. Dabei müssen auch die persönlichen Verhältnisse, wie Alter, Gesundheitszustand und Familienverhältnisse berücksichtigt werden.

  • Zumutbare Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung

    Bei einer Vollzeitbeschäftigung gilt eine Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden pro Woche als zumutbar. Diese Arbeitszeit kann jedoch in bestimmten Fällen verkürzt werden, beispielsweise wenn die arbeitslose Person älter ist oder gesundheitliche Probleme hat.

  • Zumutbare Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung

    Auch eine Teilzeitbeschäftigung kann zumutbar sein. Die Arbeitszeit muss jedoch mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Eine geringfügige Beschäftigung mit weniger als 15 Stunden pro Woche gilt nicht als zumutbare Arbeit.

  • Individuelle Faktoren

    Bei der Prüfung der zumutbaren Arbeitszeit werden auch individuelle Faktoren berücksichtigt. So kann beispielsweise eine längere Arbeitszeit zumutbar sein, wenn die arbeitslose Person über eine entsprechende Qualifikation verfügt oder wenn die Arbeitsstelle gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, weil die Arbeitszeit zu lang ist, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Die Sperrzeit beträgt in der Regel drei Monate, kann aber in besonderen Fällen auch auf sechs Monate verlängert werden.

Zumutbare Qualifikation

Zumutbare Qualifikation, Arbeiten

Die zumutbare Qualifikation ist ein wichtiger Faktor im Zusammenhang mit der Frage "wie lange muss ich arbeiten um Arbeitslosengeld zu bekommen". Denn wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einer Sperrzeit rechnen und bekommt dadurch für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld.

Als zumutbar gilt eine Qualifikation, die den Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen der arbeitslosen Person entspricht. Dabei müssen auch die persönlichen Verhältnisse, wie Alter, Gesundheitszustand und Familienverhältnisse berücksichtigt werden.

In der Regel wird von arbeitslosen Personen erwartet, dass sie sich weiterbilden, um ihre Qualifikation zu verbessern. Dies kann beispielsweise durch Kurse, Seminare oder Praktika geschehen. Wer sich weigert, sich weiterzubilden, muss damit rechnen, dass ihm keine zumutbare Arbeit angeboten wird und er dadurch eine Sperrzeit erhält.

Die zumutbare Qualifikation ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslosengeldes. Sie soll sicherstellen, dass arbeitslose Personen nur dann Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie auch tatsächlich arbeitslos sind und nicht durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden sind.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Wie lange muss ich arbeiten, um Arbeitslosengeld zu bekommen?"

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitslosengeld. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als arbeitslose Person besser zu verstehen.

Frage 1: Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?


Antwort: Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet haben.

Frage 2: Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?


Antwort: Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen und beträgt in der Regel 60 bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Frage 3: Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?


Antwort: Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 24 Monate.

Frage 4: Was passiert, wenn ich eine zumutbare Arbeit ablehne?


Antwort: Wenn Sie eine zumutbare Arbeit ablehnen, müssen Sie mit einer Sperrzeit rechnen. Die Sperrzeit beträgt in der Regel drei Monate, kann aber in besonderen Fällen auch auf sechs Monate verlängert werden.

Frage 5: Was ist eine zumutbare Arbeit?


Antwort: Als zumutbar gilt eine Arbeit, die Ihren Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen entspricht. Dabei müssen auch Ihre persönlichen Verhältnisse, wie Alter, Gesundheitszustand und Familienverhältnisse berücksichtigt werden.

Frage 6: Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung der Arbeitsagentur nicht einverstanden bin?


Antwort: Wenn Sie mit der Entscheidung der Arbeitsagentur nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Den Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich bei der Arbeitsagentur einreichen.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weitergeholfen haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Arbeitsagentur.

Zum nächsten Abschnitt: Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Tipps zum Thema "Wie lange muss ich arbeiten, um Arbeitslosengeld zu bekommen?"

Wenn Sie arbeitslos werden, ist es wichtig, möglichst schnell einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Um Ihre Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen, sollten Sie folgende Tipps beachten:

Tipp 1: Sammeln Sie Nachweise über Ihre bisherige Beschäftigung.

Dazu gehören beispielsweise Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise. Diese Dokumente belegen, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.

Tipp 2: Stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig.

Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden. Andernfalls kann Ihre Leistung gekürzt werden.

Tipp 3: Melden Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur.

So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Situation persönlich zu schildern und offene Fragen zu klären.

Tipp 4: Seien Sie kooperativ und ehrlich.

Die Arbeitsagentur wird Ihre Angaben überprüfen. Geben Sie daher wahrheitsgemäße Auskünfte und halten Sie alle Termine ein.

Tipp 5: Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit der Entscheidung der Arbeitsagentur nicht einverstanden sind.

Sie haben das Recht, gegen eine Entscheidung der Arbeitsagentur Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich einreichen.

Zusammenfassung:

Wenn Sie diese Tipps befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Bewilligung Ihres Arbeitslosengeldes. Denken Sie daran, dass die Arbeitsagentur Ihnen gerne weiterhilft, wenn Sie Fragen haben.

Zum nächsten Abschnitt: Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Fazit

Die Frage "Wie lange muss ich arbeiten, um Arbeitslosengeld zu bekommen?" ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte beleuchtet, die bei der Berechnung der Anspruchsdauer zu berücksichtigen sind. Wir haben erläutert, dass die Dauer der vorherigen Beschäftigung, die Höhe des letzten Einkommens und persönliche Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Familienverhältnisse eine Rolle spielen. Darüber hinaus haben wir die Bedeutung zumutbarer Arbeit und die Folgen einer Ablehnung einer zumutbaren Arbeit besprochen.

Wenn Sie arbeitslos werden, ist es wichtig, sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit und seien Sie kooperativ und ehrlich. Wenn Sie mit der Entscheidung der Arbeitsagentur nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, die komplexen Regelungen zum Arbeitslosengeld besser zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen ändern können und es ratsam ist, sich bei der Arbeitsagentur über die aktuellen Regelungen zu informieren.

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